Für Presse & Politik
Zahlen & Fakten zum Gewerbe
Die wichtigsten Eckdaten zum Taxi- und Mietwagengewerbe in Baden-Württemberg — rechtlicher Rahmen, gesellschaftliche Bedeutung und das aktuelle Stimmungsbild unserer Mitglieder.
Das Gewerbe in Kürze
Gelegenheitsverkehr nach PBefG
Taxi- und Mietwagenverkehr sind genehmigungspflichtiger Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (§§ 46 ff. PBefG). Das Taxi unterliegt Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht.
Teil der Gesundheitsversorgung
Über verordnete Krankenfahrten nach § 60 SGB V sichern Taxi- und Mietwagenbetriebe die Mobilität kranker und mobilitätseingeschränkter Menschen — gerade im ländlichen Raum.
Steuerungsinstrumente seit 2021
Die PBefG-Novelle 2021 schuf u. a. Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen (§ 51a), Festpreis und Tarifkorridor fürs Taxi (§ 51) und erhielt die Rückkehrpflicht (§ 49 Abs. 4).
Flächendeckung in Baden-Württemberg
Der Landesverband gliedert sein Engagement in 6 Bezirke und vertritt Betriebe in Stadt und Land gegenüber Politik, Behörden und Kostenträgern.
Unsere Positionen
Zu 7 Schlüsselthemen hat der Verband klare Forderungen formuliert — mit Paragraphen, ohne Effekthascherei.
Material, O-Töne oder Interviewanfragen?
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