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Taxi & MietwagenLandesverband Baden-Württemberg

Für Presse & Politik

Zahlen & Fakten zum Gewerbe

Die wichtigsten Eckdaten zum Taxi- und Mietwagengewerbe in Baden-Württemberg — rechtlicher Rahmen, gesellschaftliche Bedeutung und das aktuelle Stimmungsbild unserer Mitglieder.

Das Gewerbe in Kürze

Gelegenheitsverkehr nach PBefG

Taxi- und Mietwagenverkehr sind genehmigungspflichtiger Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (§§ 46 ff. PBefG). Das Taxi unterliegt Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht.

Teil der Gesundheitsversorgung

Über verordnete Krankenfahrten nach § 60 SGB V sichern Taxi- und Mietwagenbetriebe die Mobilität kranker und mobilitätseingeschränkter Menschen — gerade im ländlichen Raum.

Steuerungsinstrumente seit 2021

Die PBefG-Novelle 2021 schuf u. a. Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen (§ 51a), Festpreis und Tarifkorridor fürs Taxi (§ 51) und erhielt die Rückkehrpflicht (§ 49 Abs. 4).

Flächendeckung in Baden-Württemberg

Der Landesverband gliedert sein Engagement in 6 Bezirke und vertritt Betriebe in Stadt und Land gegenüber Politik, Behörden und Kostenträgern.

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