Mit der PBefG-Novelle 2021 wurde § 51 PBefG erweitert. Die Genehmigungsbehörde kann seitdem für das Taxigewerbe Festpreise für bestimmte Strecken oder innerhalb eines bestimmten Gebiets festlegen sowie einen Tarifkorridor mit einem Mindest- und einem Höchstpreis bestimmen.
Der Festpreis schafft für die Fahrgäste Preissicherheit und für die Betriebe Planbarkeit — etwa bei häufig nachgefragten Relationen wie Flughafen- oder Messefahrten. Der Tarifkorridor erlaubt es, bei vorab vereinbarten oder über App vermittelten Fahrten innerhalb einer behördlich gesetzten Bandbreite flexibel auf den Markt zu reagieren.
Wichtig ist die Abgrenzung: Im klassischen Straßenhandel — also beim Heranwinken oder am Halteplatz — gilt für das Taxi weiterhin der feste, behördlich genehmigte Tarif mit Beförderungs- und Tarifpflicht. Festpreis und Korridor betreffen die vorab vereinbarte Fahrt und schaffen dort gleiche Wettbewerbsbedingungen gegenüber plattformvermittelten Mietwagen.
Ohne diese Flexibilität ist das Taxi im Plattformwettbewerb strukturell benachteiligt: Mietwagen können ihre Preise frei kalkulieren, das Taxi bislang nicht. Festpreis und Tarifkorridor gleichen diesen Nachteil aus, ohne die Schutzfunktion des Taxitarifs für Laufkundschaft preiszugeben.
Der Landesverband unterstützt die Genehmigungsbehörden in Baden-Württemberg mit Kalkulationsgrundlagen und Praxisbeispielen bei der rechtssicheren Einführung und begleitet seine Mitglieder bei der betrieblichen Umsetzung — von der Preisgestaltung bis zur Fahrgastkommunikation.