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Taxi & MietwagenLandesverband Baden-Württemberg

Service & Transparenz

Taxitarife in Baden-Württemberg

Wie sich Taxipreise zusammensetzen, wer sie festlegt und worin sich Taxi und Mietwagen unterscheiden — verständlich erklärt, mit Übersicht je Stadt.

Wie Taxitarife entstehen

Taxitarife sind nicht bundesweit einheitlich: Sie werden je Stadt- bzw. Landkreis durch eine kommunale Tarifordnung festgelegt. Im klassischen Straßenhandel — am Halteplatz oder beim Heranwinken — gilt dieser feste, behördlich genehmigte Tarif verbindlich (Tarif- und Beförderungspflicht).

Ein Taxitarif besteht typischerweise aus drei Bestandteilen:

  • Grundgebühr (Einstieg) — ein fester Betrag je Fahrt.
  • Kilometerpreis — je gefahrenem Kilometer, teils nach Entfernung gestaffelt.
  • Wartezeit / Standgeld — je Zeiteinheit bei Halt oder im Stau.

Hinzu kommen je nach Kommune mögliche Zuschläge (z. B. Großraum, Gepäck) sowie seit der PBefG-Novelle 2021 die Option auf Festpreise und einen Tarifkorridor bei vorab vereinbarten Fahrten. Mietwagen rechnen demgegenüber frei kalkulierte Preise ab; Kommunen können hier ein Mindestbeförderungsentgelt festlegen.

Übersicht nach Städten

Wir bauen diese Übersicht mit verlässlichen, amtlichen Werten auf. Verbindlich ist stets die aktuelle Tarifordnung der jeweiligen Stadt. Mitglieder können den Tarif ihrer Kommune beisteuern — über die Geschäftsstelle.

StadtGrundgebührje kmWartezeit/Std.Stand
Stuttgart
Karlsruhe
Mannheim
Freiburg im Breisgau
Heidelberg
Heilbronn
Ulm
Pforzheim
Reutlingen
Tübingen
Esslingen am Neckar
Konstanz

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