Für ein faires Gewerbe
Beschwerde- & Hinweisstelle
Beobachten Sie Missstände oder unlautere Konkurrenz? Melden Sie es uns — wir prüfen Hinweise und bringen sie, wo nötig, gegenüber Behörden und Politik ein.
Was Sie melden können
PBefG-Verstöße
Verstöße gegen Rückkehrpflicht (§ 49), Konzessionspflicht oder Tarifbindung.
Unlautere Konkurrenz
Illegale Beförderung, Schwarzfahrten, Dumping-Praktiken von Plattformen.
Missstände
Sicherheits- oder Qualitätsmängel, die dem Ansehen des Gewerbes schaden.
Vertraulich. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt. Wenn Sie möchten, können Sie Hinweise auch ohne Nennung Ihres Namens einreichen — geben Sie dann nur eine Kontaktmöglichkeit für Rückfragen an.
Hinweis melden
Schildern Sie den Sachverhalt möglichst konkret (Ort, Zeit, Beteiligte, Beobachtung).