Taxameter und Wegstreckenzähler müssen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet werden. Nach Auslaufen der Nichtbeanstandungsregelung ist die TSE-Pflicht für Bestandsgeräte seit 2026 verbindlich; hinzu kommt eine fahrzeugbezogene Meldepflicht gegenüber dem Finanzamt. Der Verband hat sich für realistische Übergangsfristen eingesetzt.
Im B2B-Bereich gilt seit dem 1. Januar 2025 die Pflicht, strukturierte elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können — hierfür gibt es keine Übergangsfrist. Für die Ausstellung von E-Rechnungen bestehen gestaffelte Übergangsfristen: Ab 2027 sind Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz zur Ausstellung verpflichtet, ab 2028 grundsätzlich alle inländischen Unternehmen.
Gerade für kleine Betriebe bedeuten Fiskalisierung und E-Rechnung Investitions- und Schulungsaufwand. Der Landesverband begleitet die Umstellung praxisnah, statt sie nur zu beklagen.
Hinzu kommen die Genehmigungs- und Konzessionsverfahren nach dem PBefG. Unterschiedliche Anforderungen und Nachweispflichten je Behörde kosten Zeit und Geld, ohne dass dem ein erkennbarer Mehrwert gegenübersteht.
Der Landesverband setzt sich für einheitliche, möglichst digitale Verfahren und eine abgestimmte Behördenpraxis in Baden-Württemberg ein und stellt seinen Mitgliedern Vorlagen, Checklisten und Schulungen zu TSE, E-Rechnung und Kassenführung bereit.